Internationales Steuerrecht
Internationale Steuerberatung in Bremen für Unternehmen, Gesellschafter und vermögende Privatpersonen. DBA, Wegzugsteuer, Betriebsstätten, Holdingstrukturen und grenzüberschreitende Steuerfragen.
Internationales Steuerrecht Bremen
Steuerberatung für Unternehmen, Unternehmer, Geschäftsführer und vermögende Privatpersonen
Internationale Geschäftsbeziehungen schaffen Chancen – bringen aber auch erhebliche steuerliche Herausforderungen mit sich. Ob Expansion ins Ausland, Gründung einer Tochtergesellschaft, Betriebsstätte in Deutschland, Wegzug eines Gesellschafters oder die Besteuerung grenzüberschreitender Einkünfte: Internationale Sachverhalte erfordern eine vorausschauende und rechtssichere steuerliche Beratung.
Als Steuerberater in Bremen mit langjähriger Erfahrung im internationalen Konzernumfeld unterstützen wir mittelständische Unternehmen, Unternehmensgruppen, Familienunternehmen, Gesellschafter und vermögende Privatpersonen bei komplexen nationalen und internationalen Steuerfragen.
Ihr Ansprechpartner für internationales Steuerrecht in Bremen
Internationale Steuerberatung erfordert mehr als die Kenntnis deutscher Steuergesetze. Doppelbesteuerungsabkommen, Quellensteuern, Betriebsstätten, Verrechnungspreise, Wegzugsteuer oder internationale Umstrukturierungen verlangen ein tiefes Verständnis der steuerlichen Zusammenhänge mehrerer Staaten.
Durch unsere langjährige Tätigkeit im internationalen Konzernumfeld und die Zusammenarbeit mit globalen Teams verfügen wir über umfangreiche praktische Erfahrung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.
Wir beraten Mandanten in Bremen, Niedersachsen, deutschlandweit und international – persönlich, digital und auf Wunsch vollständig remote.
Selbstverständlich beraten wir bilingual auf Deutsch und/oder Englisch.
Unsere Leistungen im internationalen Steuerrecht
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Wer Einkünfte in mehreren Staaten erzielt, läuft Gefahr, steuerlich doppelt belastet zu werden. Wir analysieren die anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen und unterstützen Sie bei:
Vermeidung von Doppelbesteuerung
Anwendung von Freistellungs- und Anrechnungsmethoden
Quellensteuerentlastung, siehe weiter unten
Ansässigkeitsfragen
Verständigungsverfahren
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Unternehmen mit internationalen Aktivitäten müssen steuerliche Risiken frühzeitig erkennen.
Wir beraten insbesondere zu:
Gründung ausländischer Tochtergesellschaften
Betriebsstätten im In- und Ausland
Holdingstrukturen
Grenzüberschreitenden Umstrukturierungen
Expansion nach Deutschland
Doing Business in Germany
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Deutschland ist einer der wichtigsten europäischen Wirtschaftsstandorte. Gleichzeitig sind die steuerlichen Anforderungen komplex.
Wir unterstützen ausländische Unternehmen bei:
Steuerlicher Registrierung in Deutschland
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer
Umsatzsteuerlichen Pflichten
Betriebsstättenfragen
Lohnsteuer und Payroll
Kommunikation mit Finanzbehörden
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Besonders häufig entstehen steuerliche Risiken bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Dienstleistungen.
Wir unterstützen bei:
Innergemeinschaftlichen Lieferungen
Reihengeschäften
Reverse-Charge-Sachverhalten
Import- und Exportgeschäften
OSS-Verfahren
E-Commerce-Strukturen
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Im internationalen Umfeld fallen Quellensteuern insbesondere auf Dividenden, Zinsen und Lizenzvergütungen, je nach Staat außerdem auf bestimmte Dienstleistungen oder Vergütungen an ausländische Leistungserbringer an. Doppelbesteuerungsabkommen und europäische Richtlinien können den nationalen Quellensteuersatz ermäßigen oder eine vollständige Befreiung ermöglichen. Wir prüfen die anwendbaren Entlastungsregelungen, die Ansässigkeit und Entlastungsberechtigung des Zahlungsempfängers sowie die erforderlichen Nachweise und Antragsfristen. Anschließend begleiten wir das Freistellungs- oder Erstattungsverfahren und koordinieren bei ausländischen Quellensteuern die Rückforderung mit den zuständigen Behörden oder Beratern im Quellenstaat.
Internationale Steuerberatung für mittelständische Unternehmen
Viele Kanzleien konzentrieren sich entweder auf Privatpersonen oder auf Großkonzerne.
Unser Fokus liegt auf:
Mittelständischen Unternehmen und gewachsenen Familienunternehmen, die global expandiert haben oder noch expandieren wollen.
Holdingstrukturen. Ob Sie Ihre Unternehmensgruppe unter einer Holding oder als ausländischer Konzern die Geschäftstätigkeit unter einer deutschen Länderholding vereinen wollen: wir sind Ihre Ansprechpartner!
Unternehmensgruppen: egal, ob Sie sich als Familienbetrieb sehen oder bereits börsennotiert sind. Wir können Sie unterstützen.
Wachstumsunternehmen: noch kein Einhorn? Auf dem Weg dahin? Sprechen Sie uns an.
Unternehmern und Gesellschaftern: für uns ist es völlig selbstverständlich, dass Gesellschaft und Gesellschafter gleichermaßen bedient werden.
Wir verstehen die Anforderungen international tätiger Unternehmen ebenso wie die Bedürfnisse inhabergeführter Betriebe.
Dabei unterstützen wir sowohl laufend als auch projektbezogen, beispielsweise bei:
Unternehmenskäufen und Unternehmensverkäufen (Mergers & Acquisitions): Wir begleiten Sie bei Due-Diligence-Projekten und beraten zur steuerlichen Post-Merger-Integration.
Umwandlungen, insbesondere Anteilstausche, Verschmelzungen und Spaltungen.
Konzerninternen Restrukturierungen.
Unterstützung bei Betriebsprüfungen
Internationale Sachverhalte stehen zunehmend im Fokus deutscher Finanzbehörden.
Wir begleiten Unternehmen bei:
Betriebsprüfungen: auch wenn Sie nicht laufend von uns betreut werden, aber Ihr Steuerberater bei Einzelfragen an seine Grenzen stößt: wir können Sie unterstützen und sichern dem Berufskollegen Mandatsschutz zu.
Unsere laufenden Mandate begleiten wir selbstverständlich ebenso durch anstehende steuerliche Außenprüfungen. Neben der ertragsteuerlichen (ESt, KSt, GewSt) Betriebsprüfung existieren außerdem die
Umsatzsteuer-Sonderprüfungen. Derzeit eine der größten Gefahrenstellen, wenn es um den Vorwurf der Steuerhinterziehung in Betrieben geht.
Lohnsteuer-Außenprüfungen. Ein häufig stark unterschätztes Feld.
Verrechnungspreisprüfungen
Anfragen der Finanzverwaltung: auch außerhalb von Betriebsprüfungen hat das Finanzamt Rückfragen. Sei es zu außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen im Rahmen der Steuererklärung oder Auffälligkeiten bei Umsatzsteuervoranmeldungen.
Unser Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu identifizieren und rechtssichere Lösungen zu entwickeln.
Häufig gestellte Fragen
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Ja. Internationale Steuerfragen betreffen häufig mehrere Rechtsordnungen gleichzeitig. Fehler können zu Doppelbesteuerung, Steuernachzahlungen oder Haftungsrisiken führen.
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Ja. Wir beraten Mandanten deutschlandweit und international. Die Zusammenarbeit erfolgt auf Wunsch vollständig digital.
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Ja. Insbesondere bei Wegzug, Zuzug, Auslandsvermögen, Unternehmensbeteiligungen, Erbschaften und Schenkungen mit internationalem Bezug.
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Ja. Wir begleiten die steuerliche Strukturierung und laufende Betreuung ausländischer Unternehmen, Tochtergesellschaften und Betriebsstätten in Deutschland.
Internationale Steuerberatung in Bremen – Lassen Sie uns sprechen
Internationale Steuerfragen verlangen Erfahrung, Weitblick und eine individuelle Betrachtung des jeweiligen Sachverhalts.
Wenn Sie als Unternehmer, Geschäftsführer, Gesellschafter oder vermögende Privatperson steuerliche Unterstützung bei grenzüberschreitenden Themen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Steuerberater Robert Lipphardt
Internationale Steuerberatung für Unternehmen und Privatpersonen
Bremen | Deutschlandweit | Digital
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Warum Mandanten mit internationalem Bezug uns wählen
✅ Langjährige Erfahrung im internationalen Konzernumfeld
✅ Persönliche Betreuung durch Steuerberater
✅ Digitale Zusammenarbeit deutschlandweit
✅ Erfahrung mit grenzüberschreitenden Sachverhalten
✅ Fokus auf mittelständische Unternehmen und Gesellschafter
✅ Praxisorientierte statt rein theoretische Beratung
✅ Verständliche Kommunikation komplexer Steuerfragen